
120 +
Jahre
Erfahrung
Vor über 120 Jahren wurde die Freiwillige Feuerwehr Wilstedt von 28 engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Ihr Ziel war es, Menschen in Not zu helfen, Brände zu bekämpfen und Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden.
Auch wenn sich die Aufgaben der Feuerwehr im Laufe der Jahrzehnte stark verändert haben, ist unser Anspruch gleich geblieben: schnell, professionell und zuverlässig Hilfe zu leisten. Heute reicht unser Einsatzspektrum von der Brandbekämpfung über technische Hilfeleistungen bis hin zur Unterstützung bei Unwettern und Hochwassereinsätzen.
Mit Stolz blicken wir auf mehr als 120 Jahre erfolgreiche Feuerwehrarbeit zurück. Dieses Engagement ist nur möglich durch den ehrenamtlichen Einsatz unserer Mitglieder, die ihre Freizeit in den Dienst der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger stellen.
Wir danken allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden herzlich für ihre stetige Einsatzbereitschaft und ihren ehrenamtlichen Dienst am Nächsten. Ein besonderer Dank gilt auch den Familien unserer Einsatzkräfte für ihr großes Verständnis sowie unseren fördernden Mitgliedern für ihre wertvolle und verlässliche Unterstützung.
Mit Stolz blickt die Freiwillige Feuerwehr Wilstedt auf über 120 Jahre engagierten Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit zurück. Ob bei Hochwasser, Verkehrsunfällen oder Bränden – oft im Hintergrund, aber stets zuverlässig, stehen unsere Mitglieder den Bürgerinnen und Bürgern in Not zur Seite.
Die Feuerwehr erreicht man europaweit unter der Notrufnummer 112.
Der Notruf wird bei einer sogenannten Leitstelle angenommen. Dort wird der Anrufer mit Hilfe der fünf Ws (Wo?, Was?, Wie viele?, Welche?, Warten!) nach Einzelheiten gefragt. Auf Basis dieser Angaben wählt die Leitstelle die zuständige Feuerwehr aus und informiert die Einsatzkräfte, welche und wie viele Einsatzfahrzeuge gebraucht werden.
Für Hilfsfristen gibt es keine landesweit einheitliche Vorgabe, oft gilt jedoch eine Richtzeit von etwa acht Minuten. Auch in einer Kleinen Anfrage der FDP aus dem Jahr 2017 an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, wurde auf diesen Zeitraum verwiesen. Das Ministerium bezieht sich dabei auf Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF-Bund).
In der Regel muss für einen Feuerwehreinsatz nicht bezahlt werden. Die Hauptaufgabe der Feuerwehr ist Gefahrenabwehr. Darunter fällt: die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen und Tieren aus akuter Gefahr. Dieses bezahlt der Staat.
Kostenpflichtig werden Einsätze, wenn:
sie vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verursacht werden, oder die Feuerwehr gerufen wird, ohne das akute Gefahr besteht.
Für die Freiwillige Feuerwehr Niedersachsen gilt:
Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es verschiedene Dienstgrade und Dienstränge. Die Anwärter müssen die modulare Grundlagenausbildung bestehen, bevor sie sich Feuerwehrfrau/mann nennen dürfen. Es können noch weitere Ausbildungen, auch Spezialausbildungen, absolviert werden. Welche Aufgaben bei einem Einsatz übernommen werden dürfen, hängt von den absolvierten Ausbildungen ab.
Die Ausbildung zur Feuerwehrfrau/mann unterscheidet sich je nach Bundesland. In Niedersachsen muss die Berufsfeuerwehr die Ausbildung zum Brandmeister/in im mittleren Dienst absolviert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Brandmeisteranwärter/in (am Beispiel der Feuerwehr Hannover):
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren arbeiten ehrenamtlich und erhalten in der Regel keine Vergütung
Die Berufsfeuerwehrleute sind verbeamtet. Ihr Gehalt richtet sich nach ihrem Dienstgrad.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine Übersicht erstellt, die die wichtigsten Fragen zum Verhalten im Brandfall beantwortet:
In der Feuer- und Rettungswache wird der Alarm ausgelöst. Bei der Freiwilligen Feuerwehr werden die Feuerwehrleute meistens über Sirene, Funkmelder und eine Alarmierungsapp alarmiert, die sie bei sich tragen.
Von der Leitstelle erfahren sie die Art des Einsatzes, den Anfahrtsweg und weitere Informationen. Oft stehen diese Informationen auch schon in im Meldertext/der Alarmierungsapp. Die Einsatzkräfte ziehen sich schnell an, besetzten die Autos und fahren zum Einsatzort. Zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen am Einsatzort vergehen im Schnitt etwa zehn Minuten. Die Organisation der Feuerwehr ist eine der Pflichtaufgaben der Gemeinden.
Die grundsätzliche Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Gefahrenabwehr. Dabei beschränken sich die Aufgaben nicht nur auf das Löschen von Bränden. Auch bei Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Notfällen, bei denen Menschen, Tiere und Sachwerte gerettet, geschützt oder geborgen werden müssen, ist die Feuerwehr involviert. Das Motto der Feuerwehr ist:
Durch die Straßenverkehrs-Ordnung § 38 ist die Feuerwehr gesetzlich verpflichtet Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig zu benutzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen möchte. Das Wegerecht regelt, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen Platz machen müssen. Blaulicht und Martinshorn dürfen nur zusammen genutzt werden, wenn höchste Eile geboten ist. Dazu gehört unter anderem das Retten von Menschenleben und das Abwenden von schweren gesundheitlichen Schäden.
Größere Schadensereignisse gefährden die Sicherheit
der Bevölkerung. Bei einer möglichen Gefahrenlage
soll die Bevölkerung gewarnt und entsprechend
informiert werden, um sich vorbereiten oder in
Sicherheit bringen zu können.
Der Bevölkerungsschutz umfasst den Katastrophenund Zivilschutz.
Der Aufgabenbereich des Landkreises Rotenburg (Wümme) berücksichtigt dabei die Vorbereitungsmaßnahmen für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen und die Bewältigung solcher Krisenereignisse.
Bevölkerungsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Sicher-
heit. Er schützt Menschenleben, sorgt für eine schnelle und effiziente
Krisenbewältigung und stärkt die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft.
Quelle: Broschüre Bevölkerungsschutz Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der wichtigste Unterschied zwischen den Feuerwehrarten liegt in der Art der Beschäftigung ihrer Einsatzkräfte.
Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihren Dienst neben Beruf, Ausbildung oder Studium leisten. Besonders in ländlichen Regionen und kleineren Gemeinden ist sie eine unverzichtbare Säule des Brandschutzes und der Hilfeleistung.
Die Berufsfeuerwehr setzt sich aus hauptberuflich tätigen Einsatzkräften zusammen. In Niedersachsen sind Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten. Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr stehen in der Regel im Beamtenverhältnis.
Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannt oder angeordnet und übernehmen den Brandschutz innerhalb von Industrie- und Gewerbebetrieben. Sie bestehen aus haupt- oder nebenberuflichen Feuerwehrleuten und sind speziell auf die betrieblichen Anforderungen ausgerichtet.
In Niedersachsen engagieren sich rund 140.000 Feuerwehrleute für die Sicherheit der Bevölkerung – der überwiegende Teil davon ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren.